Alpenverein Freistadt - Wir geben Dir Berge!

Corona-Maßnahmen

Asolo North


Die Öffnungsschritte ab 19. Mai bzw. 10. Juni 2021 sowie 01. Juli 2021 bringen neue Regelungen - auch in Sachen Bergsteigen.
Hier ist der vorerst vorläufige Stand (Mi, 07. Juli 2021), der sich noch ändern kann.

Bitte
1) kehre öfter auf diese Seite zurück und beachte die aktuelle Gesetzgebung
2) beweise, dass Solidarität für dich gelebte Praxis ist


Die Corona-Regeln für geführte Touren in Österreich ab 01. Juli 2021

1. Nur gesund in die Natur und auf die Berge
Bedenke das Infektionsrisiko für andere und die coronabedingten Erschwernisse bei Rettungseinsätzen.

2. Abstandspflicht
Es besteht keine Abstandspflicht mehr zu haushaltsfremden Personen.

3. Gruppengröße beachten
Bis 100 Personen ist gemeinsamer Sport uneingeschränkt möglich.
Ab 100 Personen ist die Teilnahme an Gruppenaktivitäten (z.B. Vereinsveranstaltungen) mit 3G-Nachweis (gilt auch für Kinder ab 12 Jahren) möglich. Zusammenkünfte dieser Größenordnung sind anzeigepflichtig. Zusätzlich notwendig sind ein*e COVID-Beauftragte*r, ein Präventionskonzept sowie die Kontaktdatenerhebung der Teilnehmenden.

4. Gewohnte Rituale unterlassen
Z. B. Händeschütteln, Umarmungen, Gipfelbussi, Trinkflasche anderen anbieten etc.

5. Hygieneregeln beachten
Speziell bei der Nutzung von Sportgeräten durch mehrere Personen regelmäßig Händewaschen oder desinfizieren. FFP2-Maske und Desinfektionsmittel im Rucksack mitnehmen.

6. Erste Hilfe
Als Ersthelfer*in nach den allgemein üblichen und aktuellen Erste-Hilfe-Richtlinien vorgehen und zusätzlich eine FFP2-Maske sowie Einweghandschuhe verwenden.

7. Bei Fahrgemeinschaften
Bei Fahrgemeinschaften (PKW und Kleinbusse bis 9 Personen) ist eine Vollbelegung mit haushaltsfremden Personen ohne FFP2-Maskenpflicht möglich.
Bei öffentlicher Anreise muss eine Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

8. Sportstätten im Freien
Darunter fallen z.B. Outdoor-Kletteranlagen. Das Betreten von nicht öffentlichen Anlagen ist nur mit 3G-Nachweis (auch für Kinder ab 12 J.) zulässig.

Hinweis: Bitte bedenkt, dass diese Leitlinien ein Datum tragen. Neue Vorschriften und Erkenntnisse können Änderungen bzw. Updates notwendig machen.

 

Weitere Informationen zu den Corona-Maßnahmen im alpinen Bereich werden laufend auch auf www.alpenverein.at/corona veröffentlicht und aktualisiert.


Die Corona-Regeln für Hüttentouren in Österreich ab 01. Juli 2021

Allgemeines / Beherbergung
Besuche unsere Hütten nur gesund und mit gültigem Zutrittstest bzw. mit Nachweis der Testausnahme! (3G-Regel)
Reserviere deinen Übernachtungsplatz - ohne Reservierung kein Schlafplatz!
Nächtigung nur mit eigenem Schlafsack und Polsterbezug möglich (leichter Daunen- oder Sommerschlafsack - kein Hüttenschlafsack)!
        Siehe dazu Packliste für Hüttentouren.
Nimm für Mehrtagestouren oder längere Aufenthalte Selbsttests mit!
Bei Selbstversorgerhütten informiere dich im Vorfeld über die Nutzungsbedingungen - auch hier gilt die Reservierungspflicht!
Testnachweise braucht es nunmehr erst ab Vollendung des 12. Lebensjahres.
Gästeregistrierungspflicht wird ab 22. Juli 2021 aufgehoben

Gastronomie
Besuchergruppen-Regelungen entfallen (keine Obergrenze, kein Mindestabstand zwischen Besuchergruppen)
Keine Auf- und Sperrstunden
Keine Maskenpflicht
Konsumation wieder im Stehen möglich
Weiterhin 3-G-Regel
Registrierungspflicht entfällt voraussichtlich ab 22. Juli 2021


 

Alte, teilweise überholte Regelungen findest du hier.
Ich lasse diese wegen Hintergrundinformationen (Bsp. Packliste für Hüttentouren), Definitionen (Bsp. 3G) noch online:

Die Corona-Regeln für geführte Touren in Österreich ab 19. Mai bzw. 10. Juni 2021

Veranstaltungen (Touren, etc...) werden neu unter dem Begriff "Zusammenkünfte" geregelt.
Geführte Touren/Zusammenkünfte dürfen aus maximal 16 haushaltsfremden Personen (***) aus unterschiedlichen Haushalten inkl. Tourenführer bestehen, also 15+1 (zuzüglich höchstens 10 Minderjährige). Hier ist keine behördliche Anzeige oder Bewilligung und auch keine 3-G-Regel erforderlich.
Dies ist in §13, Abs. (2) der Öffnungsverordnung vom Mai bzw. Öffnungsverordnung vom Juni geregelt.

Alle Zusammenkünfte/Touren mit mehr Teilnehmern (ab 17 oder mehr) muss als Veranstaltung bei der Bezirksverwaltungsbehörde spätestens eine Woche davor angemeldet werden. Anwendung findet hier §13, Abs. (3).

(***)
Wenn allerdings durch eine räumliche Trennung oder/und zeitliche Staffelung die Durchmischung der Teilnehmer der Zusammenkünfte ausgeschlossen und dadurch das Infektionsrisiko minimiert wird, dürfen mehrere Zusammenkünfte gleichzeitig an einem Ort stattfinden.
Eine größere Gruppe mit beispielsweise 20 Teilnehmer kann also von 2 Tourenführern geführt werden, wenn sie nicht gemeinsam wandern.

Fahrgemeinschaften
Bei Fahrgemeinschaften ist eine Vollbelegung mit haushaltsfremden Personen ohne FFP2-Maskenpflicht möglich. Bei öffentlicher Anreise muss eine FFP2-Maske getragen und der Abstand von 1 Meter bestmöglich eingehalten werden.


Die Corona-Regeln für Hüttentouren in Österreich ab 19. Mai bzw. 10. Juni 2021

Nach dem xten Corona-Gipfel öffnen am 19. Mai 2021 in Österreich Schutzhütten (auch unsere Braunberghütte), Gasthöfe, Pensionen und Hotels. Einer Hüttenwanderung mit Nächtigung steht somit nichts mehr im Wege. - Fast.
Es gibt einige Regelungen und Notwendigkeiten, die es zu beachten gibt.

Der Wiener Verein zur Förderung der naturbewussten Fortbewegung und des sanften Tourismus www.gehlebt.at/corona-regeln-huttentouren-oesterreich/ hat eine hochwertige Zusammenfassung erstellt, und die aktuellen Verordnungsregelungen und Informationen der alpinen Vereine zusammengetragen, die für Hüttentouren ausschlaggebend sind.
- Danke!

Grundsätzlich gilt die "3G-Regel". Nur wenn du einen 3G-Nachweis darlegen kannst (digital oder ausgedruckt), wirst du in der Gastronomie bedient und darfst auch Beherbergungsbetriebe betreten.

3G steht für folgende drei "Zustände":
G1:  getestet
            Negativer Anti-Gen-Selbsttest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf und in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem eingetragen ist.
                    Mehr dazu weiter unten...
            Negativer Anti-Gen-Test von einer befugten Stelle, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
            Negativer PCR-Test von einer befugten Stelle, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.

G2:  genesen
            Es gilt eine ärztliche Bestätigung oder ein Absonderungsbescheid über eine in den vergangenen 6 Monaten erfolgte und
                    bereits abgelaufene und überstandene (no na...) Infektion. Ein Nachweis über Antikörper zählt für 3 Monate ab dem Testzeitpunkt.
G3:  geimpft
            Nachweis über Impfung (gelber Impfpass, Impf-Kärtchen oder Grüner Passes sobald verfügbar) gilt frühestens ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung.
                    Nach der zweiten Impfung verlängert sich der Gültigkeitszeitraum um weitere 6 Monate (somit insgesamt 9 Monate ab dem 1. Stich).
 

Corona Lockerungen 5-2021 (c) ORF
Corona Lockerungen ab 19. Mai 2021 - © ORF


Einkehr
Schutzhütten dürfen wieder öffnen und auch besucht werden, Voraussetzung ist ein 3G-Nachweis.

Im Innenraum dürfen maximal vier Personen zzgl. Kinder, im Außenbereich maximal zehn Personen zzgl. Kinder an einem Tisch sitzen.

Zwischen den Tischen muss ein Abstand von mindestens zwei Metern bestehen. Generell gilt die Abstandsregel zu allen haushaltsfremden Personen.

Außerdem musst du dich registrieren: Vor- und Familienname sowie die Telefonnummer und wenn vorhanden die E-Mail-Adresse.

In geschlossenen Räumen und allgemein zugänglichen Bereichen muss eine FFP2-Maske getragen werden, außer am Tisch.


Nächtigung
Grundsätzlich gilt Reservierungspflicht - ohne Reservierung kein Schlafplatz.

Beim erstmaligen Betreten des Beherbergungsbetriebes ist ein Nachweis nach 3G erforderlich.

Abstands- und Maskenregel gilt auch hier wie bei der Einkehr, die Abstandsregel bei Nächtigungen in einem Matratzenlager. Hierbei müssen die Betreiber Vorkehrungen treffen, dass die Abstandsregel eingehalten werden kann. Dies gilt aber nicht, wenn die Einhaltung des Abstands auf Grund der Anordnung von Betten nicht möglich ist. So ist zumindest seitlich ein Platz freizuhalten.

Du benötigst einen eigenen Schlafsack sowie einen Polsterbezug, außerdem ein eigenes Handtuch (eigene Unterwäsche schadet auch nicht).


Wandern von Hütte zu Hütte…
…wenn ich geimpft bin
Gratuliere, dir geht’s gut. Wann war deine Erstimpfung? Ist sie länger als 21 Tage her, dann wünsche ich dir viel Spaß auf den Wegen. Impfnachweis nicht vergessen!

…wenn ich bereits Corona hatte
Wenn du in den vergangenen sechs Monaten Corona überstanden hast, benötigst du einen ärztlichen Nachweis. Mit diesem kannst du dich auf den Weg machen.

…wenn Tests notwendig sind
Willst du heuer beispielsweise eine Woche am Stubaier Höhenweg unterwegs sein, wirst du um Selbsttests nicht herumkommen. Bei jeder Nächtigungshütte benötigst du einen negativen Test, kehrst du unter Tags in einer anderen Hütte ein, reicht wohl der Test vom Vortag (24 Stunden gültig).


Die Anti-Gen-Selbsttests müssen dafür aber in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem eingetragen werden. Die dazu passenden Selbsttests werden von Apotheken ausgegeben und sind mit QR-Codes versehen.
Nun wird es aber kompliziert: Da man sich nicht auf eine Bundeslösung verständigte, wird jedes Bundesland ein eigenes System auf die Beine stellen. 
Oberösterreich hat eine Online-Plattform entwickelt (https://selbsttest.ooe.gv.at)/ starten, Salzburg eine App (https://www.salzburg-testet.at).
Ein Hoch auf den Föderalismus!

Smartphone und Internetverbindung sind für diese Art von Selbsttests also notwendig.

Es soll aber die Möglichkeit geben, direkt bei den Hütten unter Aufsicht einen Selbsttest durchzuführen.
Nimm also ausreichend Selbsttests mit auf deine Hüttentour. Geplant ist aber auch, dass auf den Hütten Selbsttests verfügbar sind. In der Theorie zumindest.


Neu in der Packliste für Hüttentouren:
1) verpflichtend:
FFP2-Maske
Nachweise über Impfung oder Genesung
Schlafsack (Hüttenschlafsack wird wohl nicht ausreichen, da es auf den Hütten theoretisch keine Decken geben darf)
Polsterüberzug
Handtuch (hatten fleißige & saubere Wanderer bisweilen aber sowieso im Rucksack)
Reservierung eines Schlafplatzes
Smartphone und Internetverbindung für Selbsttests bzw. Impfnachweis

2) optional je nach Situation:
Selbsttests
Geduld
Flexibilität
Leichtigkeit

Weitere Informationen zu den Corona-Maßnahmen im alpinen Bereich werden laufend auch auf www.alpenverein.at/corona veröffentlicht und aktualisiert.
Romy von etappen-wandern.de hat zusätzlich die laufend aktuellen Regeln für die Alpenräume in Deutschland, Schweiz und Italien zusammengetragen.


Soviel mal zur Theorie.
Die Praxis wird zeigen, wie die Regeln in der Realität umgesetzt werden können.
Ich freue mich schon sakrisch auf eine Nacht in den Bergen.

Und: Achte auch auf deine geistige Gesundheit.

 

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Last updated: 07. Juli 2021
 
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