Alpenverein Freistadt - Wir geben Dir Berge!

 Teilnahmebedingungen
beim Alpenverein Freistadt
Touren und Veranstaltungen

Asolo North



Teilnahmebedingungen - Allgemein
Teilnahmebedingungen - Recht am Bild
Verhaltensgrundsätze am Berg

Aktuelles Tourenprogramm
Online-Anmeldung

 
 

Teilnahmebedingungen - Allgemein

Teilnahmeberechtigt
bei Alpenverein Freistadt Touren sind Mitglieder des Alpenvereins (zum Kennenlernen sind auch Nichtmitglieder willkommen).
Mitglieder unserer Sektion haben das Vorrecht gegenüber Mitgliedern anderer Sektionen und Nichtmitgliedern.
Die Teilnahme an den Touren erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko.
Die Sektion Freistadt ist bemüht, ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten.

Voraussetzungen sind neben den entsprechenden Fähigkeiten und der entsprechenden Ausrüstung besonders auch die für die jeweilige Tour notwendige Erfahrung, Gesundheit und Fitness.
Erkrankungen oder sonstige relevante Einschränkungen sind dem Tourenführer/der Tourenführerin mitzuteilen.
Die Teilnehmer müssen während der gesamten Tour die Anordnungen der Tourenführer befolgen. Die maximale Teilnehmerzahl für die jeweilige Tour wird vom Tourenführer/der Tourenführerin entsprechend der Schwierigkeit festgelegt. Außerdem hat der Tourenführer das Recht, Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn diese nicht die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse zur Bewältigung der Tour besitzen oder/und unzureichend ausgerüstet sind.
Jeder Teilnehmer muss seine Ausrüstungsgegenstände selbstständig handhaben können (außer bei Schnupper- und Anfängertouren und Kursen).
Änderungen des Tourenziels oder Absagen je nach Wetter-, Schnee- und Lawinenverhältnissen liegen im Ermessen der Tourenführer.
Alle wie auch immer geartete Ansprüche von Teilnehmern nach Änderungen oder Absagen (wie z.B. Schadenersatzansprüchen wegen "entgangener Urlaubsfreuden") sind ausgeschlossen.

Sofern im Tourenprogramm nicht anderes vermerkt, ist die Teilnahme an den Touren für Mitglieder des Alpenvereins kostenlos (keine Gebühr für die Führung und Organisation). Kosten für Hüttenübernachtung und Verpflegung sowie die Anreise sind selber zu tragen.

Quartierstornos:
Bei Absage durch den Teilnehmer oder durch den Alpenverein Freistadt (v.a. wegen widriger oder gefährlicher Tourenverhältnisse, Schlechtwetter, Lawinengefahr, etc.) werden aliquot anfallende Stornogebühren (v.a. Quartierstornos) vom Teilnehmer getragen. Der Alpenverein Freistadt stellt entstehende Stornogebühren für Quartierreservierungen in jedem Fall in Rechnung.

Anmeldung/Vorbesprechung:
Die Anmeldung an einer Tour/Veranstaltung ist für die Teilnahme Voraussetzung und erfolgt telefonisch oder Online bzw. per e-mail beim leitenden Tourenführer. Die Anmeldung gilt als verbindlich.
V.a. bei Mehrtagestouren ist eine rechtzeitige, verbindliche Anmeldung wegen der Quartierbestellung notwendig.
Sollte aus Krankheits- oder anderen wichtigen Gründen eine Teilnahme nicht möglich sein, muss die Abmeldung ehest möglich erfolgen. Die Berücksichtigung der Teilnehmer an den Touren erfolgt nach der Anmeldungsreihenfolge.
Bei der Anmeldung muss Telefonnummer oder e-mail-Adresse bekanntgegeben werden, um bei Programmänderungen der Veranstaltung schneller reagieren zu können.

Wird auf Wunsch des Tourenleiters eine Vorbesprechung abgehalten (Abklärung der Tourendetails, Ausrüstung, Fahrgemeinschaften, Kostenabrechnung,...) ist die Teilnahme daran verpflichtend.

Verhalten bei geführten Touren:
Bitte denke an die große Verantwortung, die jeder Tourenführer/jede Tourenführerin freiwillig auf sich nimmt. Trage durch diszipliniertes Verhalten zu einem für alle erfreulichen und sicheren Berg- und Gruppenerlebnis bei.
Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass die Tourenführer verpflichtet sind, Personen von der Teilnahme auszuschließen, die sich nicht an die Anordnungen oder anerkannte Verhaltensgrundsätze am Berg halten.

Verpflichtende Notfallausrüstung bei Schitouren:
funktionstüchtiges, modernes 3-Antennen-Lawinenverschüttetensuchgerät (LVS-Gerät Lawinenpieps) inkl. selbstständige Handhabung
Lawinensonde
Lawinenschaufel
Empfohlene Notfallausrüstung bei Schitouren:
Harscheisen
Helm
Airbag-
Lawinenrucksack
Mobiltelefon
Erste-Hilfe-Paket
Biwaksack

Nur mit vollständiger Notfallausrüstung ist die Teilnahme an Schitouren möglich. Die Entlehnung von Notfallausrüstung ist bei unserem Geräteverleih möglich.

Verpflichtende Ausrüstung bei Radtouren/Mountainbiketouren:
Bei Rad- und Mountainbiketouren ist das Tragen eines Radhelms und von Handschuhen verpflichtend.
 


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Teilnahmebedingungen - Recht am Bild

Alle Teilnehmer erklären sich einverstanden, dass im Zuge von Aktivitäten (z.B. Bergtouren, Klettern, Kursen und Ausbildungen, Veranstaltungen, etc... ) der Alpenverein Sektion Freistadt fotografiert bzw. gefilmt wird und diese Fotos/Videos auf der Webseite der Sektion bzw.
Fotogalerie/Google Fotos und/oder in sonstigen Publikationen der Sektion (insbesondere der "Wackelstein", der jährlichen Tourenrückschau bei der Jahreshauptversammlung und bei der Pressearbeit) veröffentlicht werden können.
Das Recht am Bild bleibt beim Autor und der Alpenverein Freistadt erhält das (nicht kommerzielle) Nutzungsrecht.
Diese Einverständniserklärung gilt bis auf Widerruf.
Auch nach Zustimmung zu dieser Einverständniserklärung ist es natürlich möglich, dass ein Tourenteilnehmer die Entfernung eines bestimmten Fotos beispielweise aus Google Fotos zu fordern.

Exkurs:
Das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht d
es erkennbar Abgebildeten nach § 78 Urheberrechtsgesetz ("Rechte des Fotografierten"). Es besteht darin, dass Bilder von Personen nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen, wenn dadurch berechtigte Interessen der Abgebildeten/des Abgebildeten verletzt würden. Aufnahmen an öffentlichen Plätzen sind üblicherweise unbedenklich.
Beispiel: Ein Foto beim Gipfelkreuz oder in einer Diskothek beim Tanzen ist nicht per se entwürdigend oder peinlich. Damit ist es erlaubt, dieses Foto zu veröffentlichen. Ist jemand jedoch in einer Diskothek in alkoholisiertem Zustand und wird fotografiert, ist eine Veröffentlichung eines Fotos davon verboten.


Davon zu unterscheiden ist die Fotografie als Werk ("Rechte des Fotografen").
Darunter fallen sowohl aufwändig inszenierte Werbefotografien, als auch Schnappschüsse im Urlaub.
Die Verwertungsrechte sind in § 15 Urheberrechtsgesetz aufgeführt.

Vorteile des Sammelns in einer Fotogalerie für Tourenteilnehmer:
   
Auch die Fotos anderer Tourenteilnehmer können angesehen und heruntergeladen werden.


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Thomas Pflügl 2000 - 2021

Last updated: 26. Oktober 2016
 
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